Urlaub am 24. und 31. Dezember 2020
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Geschäftsführung hat auch für dieses Jahr beschlossen, dass für den 24. und 31. Dezember 2020 insgesamt nur ein Urlaubstag anzusetzen ist.
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden somit zwei halbe bezahlte freie Tage geschenkt.
Da wir systemtechnisch keine halben Urlaubstage abbilden, werden wir in der Personal- abteilung für den 31. Dezember 2020 einen Tag bezahlte Freistellung berücksichtigen. Daher ist von Ihnen für diesen Tag nichts zu veranlassen.
Bitte beantragen Sie nur für den 24. Dezember 2020 einen Urlaubstag bzw. einen Gleittag.
Die bezahlte Freistellung ist nicht auf spätere Zeiträume übertragbar.
Ihre Personalabteilung
